Kirchenpflege
Die Kirchenpflegen sind Rechtsträger der für die Pfarreien errichteten Kultgebäude (Pfarrkirchen samt den dazugehörigen Kapellen) und der Vermögensfonds, die zur Deckung des Aufwands für Kult und Seelsorge bestimmt sind oder sonst den Kirchenpflegen zugewendet werden.
Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Herstellung, Ausstattung, Ausschmückung und Instandhaltung der Kirchen und Kapellen, die Herstellung und Unterhaltung der erforderlichen Gebäude für die Pfarrgeistlichen und der kirchlichen Friedhöfe, die Besoldung der für den Kultbereich und für die Seelsorge angestellten Bediensteten und die Beschaffung des sachlichen Bedarfs für die Zwecke des Gottesdienstes und der Seelsorge.
Der Kirchenpfleger unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bzw. den Verwaltungsausschuss bei der Verwaltung des Ortskirchensteuervermögens. Dazu gehört insbesondere die Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte sowie die Kassen- und Rechnungsführung.
Seit dem 1. Juli 2025 haben die fünf Kirchengemeinden der Seelsorgeeinheit Rot-Iller eine gemeinsame hauptamtliche Kirchenpflege. Unterstützt wird sie von Frau Sigrid Langer.
Sie erreichen die Kirchenpflege unter folgenden Kontaktdaten:
Hauptstraße 24
88450 Berkheim
stverena.rotanderrot[at]drs.de
Tel. 08395/93109

