Kirchenpflege

Die Kirchenpflegen sind Rechtsträger der für die Pfarreien errichteten Kultgebäude (Pfarrkirchen samt den dazugehörigen Kapellen) und der Vermögensfonds, die zur Deckung des Aufwands für Kult und Seelsorge bestimmt sind oder sonst den Kirchenpflegen zugewendet werden.

Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Herstellung, Ausstattung, Ausschmückung und Instandhaltung der Kirchen und Kapellen, die Herstellung und Unterhaltung der erforderlichen Gebäude für die Pfarrgeistlichen und der kirchlichen Friedhöfe, die Besoldung der für den Kultbereich und für die Seelsorge angestellten Bediensteten und die Beschaffung des sachlichen Bedarfs für die Zwecke des Gottesdienstes und der Seelsorge.

Der Kirchenpfleger unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bzw. den Verwaltungsausschuss bei der Verwaltung des Ortskirchensteuervermögens. Dazu gehört insbesondere die Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte sowie die Kassen- und Rechnungsführung.

Der nebenberufliche Kirchenpfleger wird als Ehrenbeamter auf Zeit, für die Dauer von 6 Jahren, vom KGR gewählt.

 

Unsere Kirchenpfleger/Innen sind:

Rot: Frau Sieglinde Metzger

Berkheim: Herr Walter Simmler

Tannheim: Frau Irina Kretz

Ellwangen: Frau Claudia Paulus

Haslach: Frau Andrea Riegger