Der Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat oder auch kurz „KGR“ wird  alle 5 Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder/innen, die älter als 16 sind. Die einzelnen Kandidaten/innen werden von der Gemeinde vorgeschlagen. Die Anzahl von Mitgliedern hängt dabei von der Größe der Kirchengemeinde ab. Der Vorsitz trägt der leitende Pfarrer. Bei der konstituierenden Sitzung wird der "gewählte Vorsitzende", deren Stellvertreter sowie der Schriftführer gewählt.

Der Kirchengemeinderat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet er über alle Fragen des gemeindlichen Lebens. Die Aufgaben sind vielfältig. Er verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt) und ist für das geistliche Leben der Gemeinde zuständig.

Neben dem Pfarrer sind alle Kirchengemeinderäte Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindemitglieder. Um die Arbeit besser bewältigen zu können, bildet der Kirchengemeinderat Ausschüsse, die zusätzlich durch Fachleute unterstützt werden können (z.B. Liturgieausschuss).

 

Achtung: die letzte Wahl hat am 22. März 2020 stattgefunden - die Ergebnisse finden Sie hier.

 

 

Der KGR Rot an der Rot

Der KGR Berkheim

Der KGR Tannheim

Der KGR Haslach

Der KGR Ellwangen